Ein Jahr nach dem Google Fonts Urteil

Ein Jahr ist es her, nach dem das Landgericht München I (LG München I, Az. 3 O 17493/20) im Januar 2022 entschieden hat, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt.

Der Vorwurf: Durch den Einsatz von Google Fonts werden die dynamischen IP-Adressen der Website Besucher:innen an die Google-Server in den USA übermittelt – ohne dass die Nutzer:innen eingewilligt hätten.

In diesem Fall wurden dem Kläger 100 € und Zinsen als Schadensersatz zugesprochen.

Seitdem Urteil rollten Abmahnwellen durch das Netz und fanden ihren Höhepunkt im Herbst 2022. Zielscheibe der Abmahnungen sind Websites, die Google Fonts bzw. bei Google gehostete Schriftarten auf der eigenen Website eingebunden haben.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 von Google bereitgestellten Schriftarten. Diese Bibliothek ist frei verfügbar und kann sowohl remote als auch lokal verwendet werden. Oft bieten sie bessere Alternativen für das Schriftbild einer Website. Bekannte Fonts sind unter anderem Open Sans, Roboto und viele mehr.

Falls ihr Google Fonts auf eurer Website einsetzt, solltet ihr darauf achten, dass die Schriften lokal auf eurem Webserver abgelegt sind.

Mittlerweile könnt ihr ganz einfach über Tools, wie eRecht24, checken lassen, ob ihr Google Fonts gemäß den Richtlinien einsetzt.

Manuell kann man über Google Chrome in der Entwickler Console über Network nach google/Fonts/gstatic und anderen Merkmalen suchen. Hier seht ihr recht schnell, ob eure Website Google Fonts extern über Google einbindet.

Maßnahmen gegen die externe Einbindung von Google Fonts:

Für WordPress gibt es einige Plugins mit dessen Hilfe ihr Google Fonts relativ einfach lokal einbinden könnt, wie zum Beispiel OMGF oder Easy Google Fonts.

Alternativ könnt ihr auch manuell die Google Fonts entfernen und auf Standardschriftarten wie Arial, Verdana zurückgreifen.

Oder ihr ladet euch über Google Fonts die entsprechenden Schriftpakete herunter und ladet dieses auf euren Webserver und bindet dann die Schriften erneut ein.

So seid ihr auf der sicheren Seite, spart auch noch einiges an Seitenladezeit ein und lauft nicht Gefahr abgemahnt zu werden.

Google Fonts werden trotz Plugin und Entfernen der Schriften erkannt – was tun?

Oft ist es damit nicht getan die Google Fonts aus dem Theme zu entfernen, oder die Schriften lokal zu speichern und danach einzubinden, denn auch sämtliche Google Dienste nutzen Google Fonts.

Das ist der Knackpunkt. Die meisten Websitebetreiber fühlen sich sicher, da Sie aus Ihrer Sicht Google Fonts richtig eingebunden haben.

Doch oft kommt das nächste Anwaltsschreiben bzgl. Google Fonts ins Haus geflattert, denn auf Unterseiten sind meistens auch Google Dienste eingebunden.

Die meisten embedded Dienste wie YouTube Videos, Google Maps, oder der Spam Schutz für viele Formulare reCaptcha nutzen, wenn diese aktiv sind, ebenfalls Google Fonts.

Wer mit einem Cookie Consent Tool oder Plugin arbeitet, sollte Google Maps, YouTube als externe Medien und weitere Dienste kennzeichnen und hier den Consent der Nutzer:innen einholen.

Somit können diese Szenarien schonmal sauber abgedeckt werden.

Bei reCaptcha sieht es etwas komplizierter aus, denn hierfür gibt es keinen Consent, bzw. würde der Dienst beim Ablehnen der Cookies, nicht mehr sauber funktionieren. Für WordPress gibt es hier z.B. andere Lösungen wie Honeypot, die auch entsprechend DSGVO konform eingebunden werden können.

Ein Jahr nachdem Urteil vom Münchner Landgericht

Kurz vor Weihnachten kam Bewegung in die Sache gegen die Google Fonts-Abmahner. Am 21.12.2022 informierte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, dass Durchsuchungs- und Arrestbeschlüsse gegen einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen Mandanten vollstreckt wurden, wegen Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetrugs und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bundesweit Privatpersonen und Kleingewerbetreibende, die auf Ihren Homepages sog. Google Fonts eingesetzt haben, per Anwaltsschreiben abgemahnt zu haben. Zugleich wurde diesen angeboten, ein Zivilverfahren gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von jeweils 170 Euro vermeiden zu können.

Weitere Informationen sowie die vollständige Pressemitteilung finden bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

Wie geht es weiter?

Es bleibt abzuwarten welche Aufschlüsse die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, insbesondere Unterlagen und Datenträgern bringen. Wir sind gespannt, wie das Verfahren verläuft und halten Sie hier immer auf dem aktuellen Stand.

Bis dahin können Sie das Thema nochmal im Video kurz Revue passieren lassen.

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