Digital Markets Act (DMA)
Der Digital Markets Act (DMA) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, den Wettbewerb im digitalen Sektor fairer und bestreitbarer zu machen. Er richtet sich primär gegen die Marktmacht der sogenannten „Gatekeeper“ – große Tech-Konzerne, die zentrale Plattformdienste (z. B. Suchmaschinen, App-Stores, soziale Netzwerke) kontrollieren und damit den Zugang für andere Unternehmen zum Endkunden bestimmen.
Kernpflichten für Gatekeeper
Unternehmen, die als Gatekeeper eingestuft werden (wie Alphabet, Amazon, Apple, Meta, Microsoft), müssen unter dem DMA spezifische Verbote und Gebote beachten:
- Verbot der Selbstbevorzugung: Ein Gatekeeper darf seine eigenen Dienste in Rankings nicht besser platzieren als die von Wettbewerbern (z. B. Google Shopping vs. andere Preisvergleiche).
- Interoperabilität: Messenger-Dienste müssen technisch so geöffnet werden, dass sie mit kleineren Anbietern kommunizieren können.
- Datenportabilität: Nutzer müssen ihre Daten leichter von einer Plattform zur anderen mitnehmen können.
- Installationsfreiheit: Nutzer müssen das Recht haben, vorinstallierte Apps zu löschen und alternative App-Stores zu nutzen.
Auswirkungen auf das Online-Marketing
Der DMA verändert die Art und Weise, wie Daten für Werbung genutzt werden dürfen. Gatekeeper benötigen nun eine explizite Einwilligung (Consent), um Daten aus verschiedenen Diensten (z. B. Facebook und WhatsApp) für Werbezwecke zu kombinieren. Dies hat direkten Einfluss auf die Effektivität von Tracking und personalisierter Werbung.
Experten-Tipp von DMA
Der Digital Markets Act bricht die geschlossenen Ökosysteme („Walled Gardens“) auf. Für Sie als Unternehmen bedeutet das neue Chancen in der organischen Sichtbarkeit, da Gatekeeper ihre eigenen Produkte nicht mehr einseitig bevorzugen dürfen. Nutzen Sie diese Öffnung, um Ihre Präsenz auf alternativen Plattformen und unabhängigen Marktplätzen zu stärken, da die Machtkonzentration der Großen durch den DMA messbar reguliert wird.
Häufige Fragen zum Digital Markets Act
Ab wann gilt ein Unternehmen als Gatekeeper?
Ein Unternehmen wird als Gatekeeper eingestuft, wenn es eine erhebliche Auswirkung auf den EU-Binnenmarkt hat, einen zentralen Plattformdienst für mehr als 45 Millionen aktive monatliche Nutzer bereitstellt und eine gefestigte Marktposition innehat.
Was passiert bei Verstößen gegen den DMA?
Die EU-Kommission kann empfindliche Strafen verhängen. Diese können bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 %.