Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote – darunter Websites, Online-Shops und Apps – barrierefrei zu gestalten.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz gilt für private Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten, darunter insbesondere:
✅ Online-Shops
✅ Banken und Finanzdienstleister (z. B. Online-Banking)
✅ E-Book-Anbieter und digitale Medien
✅ Streaming-Dienste
✅ Telekommunikationsanbieter
✅ Software-Anwendungen und Apps
🔹 Ausnahmen: Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Pflicht ausgenommen.
Was passiert mit bestehenden Online-Shops und Websites?
Das Gesetz betrifft nicht nur neue Websites, Shops oder Apps, sondern auch bestehende digitale Angebote. Unternehmen müssen ihre Plattformen nachrüsten, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Auch neue Unterseiten oder Erweiterungen bestehender Angebote müssen barrierefrei sein.
Welche Anforderungen gelten konkret?
Die genauen Vorgaben orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und beinhalten:
🔹 Tastaturbedienbarkeit: Webseiten müssen ohne Maus vollständig navigierbar sein.
🔹 Textalternativen für Bilder und Videos: Bilder benötigen beschreibende Alt-Texte, Videos sollten Untertitel oder Audiodeskriptionen haben.
🔹 Kontrast- und Farbgestaltung: Inhalte müssen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gut erkennbar sein.
🔹 Klare Strukturierung und einfache Sprache: Informationen sollten logisch gegliedert und verständlich formuliert sein.
🔹 Zoom- und Anpassungsfähigkeit: Inhalte dürfen bei bis zu 200 % Vergrößerung nicht unleserlich werden.
🔹 Fehlermeldungen verständlich machen: Formulare sollten klare Anweisungen und Korrekturhinweise geben.
Tools zur Prüfung der Barrierefreiheit
Unternehmen können verschiedene Tools nutzen, um die Barrierefreiheit ihrer Website oder ihres Online-Shops zu testen:
🔍 Automatische Test-Tools
✅ Google Lighthouse – Ein Open-Source-Tool zur Prüfung der Barrierefreiheit direkt im Chrome-Browser.
✅ axe DevTools – Erweiterung für Chrome und Firefox zur Identifikation von Barrierefreiheitsproblemen.
✅ WAVE Web Accessibility Tool – Online-Tool zur Überprüfung von Kontrasten, Struktur und ARIA-Attributen.
✅ Siteimprove Accessibility Checker – Browser-Erweiterung für eine tiefgehende Analyse von Accessibility-Problemen.
✅ Tota11y – Ein JavaScript-Tool von Khan Academy zur visuellen Darstellung von Problemen auf einer Webseite.
👀 Manuelle Tests & Simulationen
✅ Screenreader-Tests – Mit Programmen wie NVDA (Windows) oder VoiceOver (Mac) testen, wie blinde Nutzer die Website erleben.
✅ Kontrast-Checker – Mit Colour Contrast Analyser (CCA) oder WebAIM Contrast Checker die Lesbarkeit prüfen.
✅ Tastatur-Navigation – Selbst testen, ob sich die Seite ohne Maus bedienen lässt (Tabulator-Taste nutzen!).
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Abmahnungen, Bußgeldern oder gerichtlichen Maßnahmen rechnen. Verbraucher können sich über eine Beschwerdestelle melden, wenn sie Barrieren feststellen.
Fazit: Handlungsbedarf für Online-Unternehmen
Unternehmen, die Online-Shops, Websites oder Apps betreiben, sollten spätestens jetzt mit der Umsetzung beginnen, um rechtzeitig die Anforderungen des BFSG zu erfüllen. Eine Überprüfung der Barrierefreiheit und Anpassung bestehender Inhalte ist unerlässlich, um Bußgelder und rechtliche Risiken zu vermeiden.
👉 Tipp: Unternehmen sollten einen Barrierefreiheits-Check durchführen lassen und Experten für barrierefreies Webdesign hinzuziehen.